AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von R & K Digital Fotoservice. (Stand 28.01.2008)

Allgemeines und Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Lieferungen bzw. Leistungen vorbehaltlos ausführen oder annehmen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zum Zwecke der Vertragsausführung getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder auch schriftliche Erklärungen unserer Außendienstmitarbeiter, die nicht abschlussberechtigt sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.d. § 1 KSchG. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, insbesondere auch dann, wenn sie nachträglich telefonisch, schriftlich oder per Telefax erfolgen.

Vertrieb

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot, an welches der Besteller solange gebunden bleibt, innerhalb von 8 Tagen durch Zusendung der bestellten Ware an den Besteller anzunehmen.?An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen uns sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.?Bei Kauf auf Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Probe nicht als zugesichert. Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Käufer in Aussicht genommene Zwecke, und auch nicht für Schäden die durch die Verarbeitung des Produktes entstehen.

Lieferung

Die Einhaltung der von uns vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller Ausführungseinzelheiten voraus. Wir sind selbstverständlich bestrebt, die vereinbarte Lieferfrist pünktlich einzuhalten. Sofern der vereinbarte Liefertermin unsererseits nicht eingehalten werden sollte, ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine Nachlieferfrist von 4 Wochen zu setzen. Sofern die Lieferung innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgenommen wird, gilt die Erfüllung des Auftrages als fristgerecht erbracht. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wegen nicht zeitgerechter Erfüllung steht dem Besteller jedenfalls erst dann zu, wenn der Auftrag nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist trotz Zuganges einer schriftlichen Aufforderung und fruchtloser Verstreichen einer darin zu setzenden Nachfrist von 4 Wochen nicht erfüllt wurde. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Ersteller zu, wenn der Verzug unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wobei diesfalls unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.?Wir sind zur vorzeitigen Lieferung abweichend vom vereinbarten Liefertermin berechtigt. Der Besteller ist zur Annahme der Ware auch vor dem vereinbarten Liefertermin verpflichtet. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Besteller auch verpflichtet, Teillieferungen als Erfüllung anzunehmen. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich mit der Geschäftsführung vereinbart werden. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Besteller zu verlangen. Diesfalls geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Beschädigung oder Verschlechterung des Liefergegenstandes mit dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem dieser in Annahmeverzug gerät. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung für den Transport versichern. Die insoweit anfallende Kosten trägt der Besteller.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Liefersache bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Liefersache zurückzunehmen, und ist der Besteller über einseitiges Verlangen unsererseits verpflichtet, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware sofort herauszugeben. In der Rücknahme der Liefersache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich und schriftlich erklärt.

Service und Reparatur

a)      Wir sind berechtigt, die erforderlichen Tätigkeiten nach eigenem Ermessen auszuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko zur Durchführung der Tätigkeiten jegliches von uns zu erwartendes Mitwirken zu erbringen und alle benötigten Vorkehrungen zu treffen, unter anderem, indem er Personal und Wasser, Licht, Elektrizität, Hilfsmittel, Werkzeuge, Geräte und Sicherheitsmittel, sowie Räume zur zeitweiligen Unterkunft, Lagerung, Parkmöglichkeiten, gute und befestigte Anfahrtswege und unter allen Umständen begehbares Arbeitsgelände, das mit einem Abwassersystem versehen ist, zur Verfügung stellt. Wir sind berechtigt, Tätigkeiten ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.?b) Reparaturdienstleistungen werden von uns auf Grund schriftlicher oder telefonischer Aufträge des Kunden durchgeführt. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns erbrachten Reparaturleistungen und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Unterschrift auf dem Technikreport anzuerkennen. Die Reparaturrechnungen werden  unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitseinsatzes einschließlich der An- und Abfahrt, der unter Umständen erforderliche Unterbringung unserer Mitarbeiter und der notwendigen Ersatz- und Zubehörteile erstellt. Die Lieferbedingungen gelten im Hinblick auf die Termine und die Preisanzahlung wie oben beschieben entsprechend. Werden von uns Reparaturdienstleistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht, so sind wir berechtigt, das Entgelt für die Arbeitsleistung angemessen zu erhöhen. Wir leisten Gewähr für die fachgerechte Ausführung aller übernommenen Reparaturdienstleistungen, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für die ständige Betriebsbereitschaft der von uns reparierten Geräte.

Mängel und Gewährleistung:

a)   die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers setzt voraus, dass dieser den ihm nach § 377 und § 378 HGB obliegenden Untersuchungen und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offene Mängel oder Fehlbestände müssen innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden, andernfalls gilt die gesamte Lieferung insoweit als genehmigt. Zeigt sich später ein bei der anfänglichen Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so hat uns der Abnehmer unverzüglich zu unterrichten. Die Mängelrüge hat jedenfalls spezifiziert und detailliert schriftlich zu erfolgen. Soweit ein von uns zu betretender Mangel der Lieferung vorliegt, so sind wir nach der Wahl zur Mängelbehebung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf Funktionstauglichkeit und Brauchbarkeit unserer gelieferten Produkte. Eine Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn ein Mangel trotz ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaiger Anleitung durchgeführter Anwendung Pflege, Wartung, normaler Beanspruchung und unter Einsatz qualifizierten und von uns geschulten Personals durch den Abnehmer eingetreten ist und nicht auf normale Abnützung zurückzuführende Qualitätseinbußen oder unsachgemäßer Behandlung von fremder Hand beruht.?Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in der Qualität (Farbe, Abmessungen, etc.) der Lieferung stellen keinen Mangel dar und begründen auch keinen Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruch.?Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen immer, ausgeschlossen. Wir haften keinesfalls für Schäden, die nicht im Lieferbestand selbst entstanden sind, insbesondere daher nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Im Rahmen der vorstehenden Haftungsbegrenzung haften wir im übrigen nur für solche Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

b) Sofern wir zur Mängelbehebung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage sind, ist der Besteller bei geringfügigen Mangel berechtigt, entsprechende Preisminderung zu verlangen; bei erheblichen Mängeln ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.?Die infolge berechtigter Mängelrüge entstehenden Unkosten werden so geteilt, dass wir im Falle der Ersatzlieferung oder Wandlung die Transportkosten für die Hin- und Rücksendung und im Falle der Reparatur die Transportkosten übernehmen, während alle anderen Kosten für die Serviceleistungen unserer Techniker zu Lasten des Abnehmers gehen.?An- und Abfahrt, Service, Transportkosten, die über übliche Transportkosten hinausgehen (so etwa durch Eilzustellung) und die Kosten für beschleunigte Zustellung gehen zu Lasten des Bestellers, wenn dieser einen solchen Transport oder Zustellung wünscht.?Jedwede Service- oder Reparaturleistungen im Rahmen der Gewährleistung sind wir lediglich verpflichtet, während unseren üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchzuführen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch bei Lieferungen anderer als vereinbarter Ware (Aliud).

Abfälle

Disponent/Transporteur: ?Wir sind sowohl als Disponent als auch als Transporteur von Abfällen tätig. Bei Beauftragung als Disponent werden wir den Transport selbstständig durchführen oder zu diesem Zweck einen Transporteur beauftragen. Bei der Beauftragung als Transporteur haften wir nur im Rahmen der Eindeckung der Versicherung und sind berechtigt den Auftrag an Dritte weiterzugeben.

Zugrunde liegendende Bestimmungen:
Auf alle Transporttätigkeiten werden die jeweils geltenden einschlägigen Regelungen zur Güterbeförderung, insbesondere dem ADR, CMR und GGBG angewandt und gelten als vereinbart.

Deklarierung

Abfälle sind gesetzeskonform  und ordnungsgemäß vom Kunden zu deklarieren und in genehmigten, zum Transport zugelassenen Gebinden verpackt zur Verfügung zu stellen. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten hat uns der Kunde für jedwede Kosten (etwa für Umfüllung, Stehzeiten, sonstige Folgekosten etc.) Schäden jeder Art und allfällige sonstige Haftungen oder Strafen, etwa nach ADR etc., völlig schad- und klaglos zu halten. Jedenfalls vom Kunden anzugeben sind der Name und die Anschrift des Abfallerzeugers und des Produktionsortes, der Anfallort und die Bezeichnung des Materials gemäß Ö-Norm S2100 bzw. eines anstelle die Ö-Norm tretenden Abfallkataloges, dies gilt auch für zulässige Abfallvermengungen hinsichtlich deren Bestandteile. Weiters zu deklarieren ist der Produktionsbereich, bei dem das Material anfällt, die anfallende Mangel, die Angabe, ob einmalig oder kontinuierlich anfallend, wobei die Menge pro Zeiteinheit anzugeben ist, die genaue Zusammensetzung des Materials nach Inhaltsstoffen und Aggregatzuständen, der Geruch, das Aussehen und sonstige erkennbare Komponenten, die innerbetriebliche Vermengung von Abfallarten, sowie abzuleitende Eigenschaften und Merkmale (Gefahren) der Abfallarten bzw. von Abfallvermengungen.

Gutachten

Weiters ist der Kunde verpflichtet auf seine Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des AWG) oder auf Verlangen der Firma Euro Foto ein von einem autorisierten Fachgutachter oder einer autorisierten Untersuchungsanstalt erstelltes Gutachten vorzulegen. Mit der Vorlage des Gutachtens garantiert der Kunde, dass das angelieferte Material den Angaben des Gutachtens entspricht. Bei begründetem Verdacht für eine Abweichung des Materials von dem vom Kunden vorgelegten Gutachten ist der Kunde verpflichtet, bis zum Vorliegen des auf Kosten des Kunden erstellten Überprüfungsgutachten das angelieferte Material nach unserer Wahl entweder auf dem für die Anlieferung verwendeten Kraftfahrzeugs zu belassen, oder auf einem von uns angewiesenen Platz zwischenzulagern. Entspricht das angelieferte Material nicht dem ursprünglich vorgelegten Gutachten, ist der Kunde verpflichtet, das Material unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden, abzutransportieren. Sämtliche uns aus der Auftragsentwicklung bereits entstandenen Kosten sind vom Kunden diesfalls zu ersetzen. Entspricht der Kunde nicht seiner Verpflichtung zum Abtransport, sind wir berechtigt, das Material auf Kosten und Gefahr des Kunden entsorgen zu lassen. Bei nachträglicher Entdeckung der Abweichung bzw. bei Schadensverursachung durch die Abweichung hält der Kunde uns schad- und klaglos. Weiters sind wir berechtigt sowohl vor Ort als auch am Anfallort nach freiem Ermessen eine Abfallprobe zu ziehen.

Haftung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, uns für sämtliche Schäden und sonstige Rechtsnachteile (insbesondere auch Verpflichtungen nach dem Wasserrechtsgesetz) schad- und klaglos zu halten, die uns infolge einer Verletzung von Pflichten durch den Kunden oder eines seiner Gehilfen (einschließlich Fahrer oder Frächter) erwachsen. Dies gilt auch bei unverschuldeter Verletzung der Pflichten durch den Kunden. Gleiches gilt für den Fall, dass das Material nicht den angeführten Erfordernissen entspricht.?Wird das Material auf Grund von Falschdeklaration an der Entsorgungs- oder Verwertungsanlage nicht angenommen, retournieren wir das Material an den Kunden, wobei dieser die anfallenden Kosten zu tragen hat.?Wenn wir nach Eingang des Materials feststellen, dass das Material nicht abgelagert oder verwertet werden darf, ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Rückersatz der an uns gezahlten Ablagerungs- oder Verwertungskosten das gesamte betroffene, von ihm gelieferte Material abzutransportieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt auf dessen Kosten und Gefahr das Material entsorgen zu lassen.

Transportroute

Bei Transport sind wir bereit, die festgesetzten Routen nach unserer Beurteilung der Begründetheit auf Gefahr des Kunden zu verlassen. Dies gilt sowohl für den Fall, als wir als Transporteur tätig werden, als auch für den Fall, dass wir als Disponent auch den Transport durchführen.

Verpflichtungen des beauftragten Transporteurs

Ein von uns beauftragter Transporteur ist verpflichtet, bei unvorhersehbaren Ereignissen, Verzögerungen oder Schwierigkeiten sowie bei Hindernissen während des Transportes uns sofort zu verständigen. Der beauftragte Transporteur ist zur ordnungsgemäßen Durchführung des Transportes verpflichtet. Er ist verpflichtet, dazu eine Versicherung mit einer Mindestdeckung gemäß CMR auf seine Kosten abzuschließen. Die Fahrzeuge des beauftragten Transporteurs müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und bei Gefahrengutsendungen den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere GGBG) entsprechen. Die Weitergabe des übernommenen Transportauftrages an Dritte ist einem beauftragten Transporteur ohne Erlaubnis unsererseits nicht gestattet. Das Umladen unserer Sendung auf andere Transportmittel bedarf ebenfalls einer schriftlichen Erlaubnis. Die direkte Kontaktaufnahme mit unserem Kunden ist nicht gestattet. Rückfragen sind ausschließlich an uns zu richten. Bei Nichteinhaltung verfallen die Ansprüche des beauftragten Transporteurs zur Gänze. Absoluter Kundenschutz gilt als vereinbart. Bei Ausfall eines Fahrzeuges muss der beauftragte Transporteur für entsprechenden und termingerechten Ersatz sorgen. Schäden und Kosten, die durch Nichteinhaltung der Vorgaben verursacht werden, sind zur Gänze vom beauftragten Transporteur zu tragen. Der beauftragte Transporteur ist verpflichtet, sämtliche anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Kosten, die dem beauftragten Transporteur durch gesetzeswidriges Handeln entstehen, werden von uns nicht übernommen. Der Fahrer des beauftragten Transporteurs muss bei der Beladung anwesend sein und etwaige Fehlmengen oder Schäden sofort auf dem CMR Frachtbrief bzw. Lieferschein vermerken.

Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus unserer Auftragbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise für Waren und Dienstleistungen ab Werk, ausschließlich jeder Verpackung und in Euro. Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den jeweils gültigen Preislisten, die am Tag der Zustellung oder Abholung oder Leistungserbringung gültig sind, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der jeweilige Preis sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.?Werden die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen durch Wünsche des Auftragsgebers ergänzt, geändert, erschwert oder ausgedehnt, ist eine daraus resultierende Mehrarbeit durch uns auch dann extra zu bezahlen, wenn zu einem früheren Zeitpunkt ein Festpreis vereinbart wurde. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, mindestens 4 % über der jeweiligen Sekundärmarktrendite Österreichischer Anleihen zu fordern.?Die Aufrechnung mit anderen als anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist unzulässig. Ebenso ist unser Abnehmer nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht wegen derartiger Ansprüche, insbesondere in Hinblick auf seine Gewährleistungsansprüche, geltend zu machen.?Zahlungen des Bestellers sind zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen. Sind mehrere Forderungen gegenüber dem Besteller unberechtigt, steht es uns nach eigener Wahl frei zu entscheiden, auf welche der offenen Schuldenposten wir eingehende Zahlungen erst anrechnen. Widmungen oder sonstige Erklärungen auf Zahlscheinen werden nicht anerkannt und entfalten für uns keine Wirkung.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie für alle nachfolgenden Verträge wird die Stadt St. Pölten vereinbart. Die Inanspruchnahme ein nach anderen gesetzlichen Bestimmungen gegebenen Gerichtsstand bleibt uns unbenommen. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort für beide Vertragsstellen gilt Kilb als vereinbart.